Suva/Unfall
Bei ärztlich ausgeführter Akupunktur übernimmt die SUVA dieselben Leistungen wie die Grundversicherung, d.h. 180Minuten (3Stunden) pro 6 Monate. Danach ist die SUVA-Leistungspflicht beendet.
Bei nichtärztlicher Akupunktur muss grundsätzliche eine ärztliche Ueberweisung eingeholt werden. Falls die SUVA dieser zustimmt, legt sie die Anzahl der Behandlungen fest und vergütet die Akupunkturleistungen bei einem Therapeuten mit einer Teilzahlung von 55.-/Behandlung. Die Differenz zum vollen Behandlunsbetrag muss entweder vom Patient selber bezahlt werden oder wird-sofern vorhanden- möglicherweise von der KK-Zusatzversicherung des Patienten übernommen. Grundsätzlich muss der Patient seine Versicherungssituation selber abklären!
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Dr. med. Claudia Schmid |
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Kosten / Krankenkasse |
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ACUMEDICA___PRAXIS FÜR TCM___Dr.med.C.Schmid___Kantonsspital Frauenfeld-Haus BEO___Tel: 052 720 87 55___Mail: acumedica@hin.ch |